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Flugausfall wegen Streik? Was zu tun ist und wie Sie im Voraus planen können

25 Sep 2023 11 MIN. LESEDAUER

Präsentiert von TravelPerk, die Nummer 1 unter den Geschäftsreiseplattformen.

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Stellen Sie sich vor, Sie haben alles gepackt und sind bereit für Ihre nächste große Geschäftsreise. Sie nehmen ein Taxi und fahren zum Flughafen ... Doch als Sie dort ankommen, müssen Sie feststellen, dass sich Ihr Flug um mehrere Stunden verspäten, wenn nicht sogar komplett ausfallen wird. 

In Europa ist dieses Szenario keine Seltenheit, denn vor allem im Reiseverkehr wird häufig gestreikt. Immer wieder legen Fluglotsen, das Bodenpersonal, Sicherheitskräfte oder Piloten ihre Arbeit nieder und so kommt es teils zu enormen Verspätungen oder Ausfällen im Flugverkehr – zum Leidwesen der Reisenden. 

Aber kein Grund zur Sorge: Wenn Sie vorausschauend planen, können Sie die Auswirkungen von Streiks auf Ihre Reisepläne so klein wie möglich halten. Wie das funktioniert? Wir geben Ihnen vier Tipps an die Hand.

4 Tipps, um sich auf Streiks vorzubereiten

1. Proaktiv planen

Wenn Sie im Voraus wissen, wann die Streiks stattfinden, können Sie Ihre Reisen entsprechend planen. Suchen Sie sich daher eine vertrauenswürdige Nachrichtenquelle und verfolgen Sie diese regelmäßig, damit Sie über die neuesten Entwicklungen und Streikdaten auf dem Laufenden sind. 

Manche Streiks stehen bereits Wochen im Voraus fest, andere wiederum sind unberechenbar und können durch erfolgreiche Gewerkschaftsverhandlungen vielleicht kurzfristig noch verhindert werden – egal in welcher Situation, wenn Sie gut informiert sind, können Sie rechtzeitig reagieren, Ihre Reise entsprechend planen und so Unannehmlichkeiten vermeiden. Sobald Sie wissen, wann Streiks geplant sind, sollten Sie dies unbedingt in Ihre Reiseplanung einbeziehen

Ist ein Streik angekündigt, prüfen Sie, ob Sie Ihre Geschäftsreise auch zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt antreten können. Müssen Sie während des Streiks fliegen, so treffen Sie nötige Vorkehrungen für mögliche Flugverspätungen oder Ausfälle. Planen Sie zum Beispiel genügend Zeit für die Anreise zu Ihrem Zielort ein, wenn Sie glauben, dass ein Streik Ihre Reise beeinträchtigen könnte. 

Doch woher nehmen Sie die Informationen, auf die Sie Ihre Reisepläne stützen, am besten? In Deutschland können Sie solche Informationen vor allem den Nachrichtenangeboten der öffentlich-rechtlichen Sender.  

Fliegen oder reisen Sie innerhalb Europas oder sogar weltweit, so sind hier noch einige weitere Nachrichtenquellen für verschiedene Länder:

Wie Sie Ihre Geschäftsreisen auch unabhängig von Streiks optimal planen können, erfahren Sie in unserem Beitrag zu diesem Thema.

2. Technologien nutzen

Natürlich kann es sehr mühsam sein, sich über geplante Streiks auf dem Laufenden zu halten. Wenn Sie erfahren, dass ein Streik ansteht, müssen Sie oder Ihr:e Travel Manager:in möglicherweise Ihre bestehenden Flüge umbuchen oder andere Änderungen an Ihrer Reiseroute vornehmen. Flugverspätungen und kurzfristige Annullierungen können Sie unvorbereitet treffen und Ihre Geschäftsreiseziele durchkreuzen. Glücklicherweise kann eine gut aufgestellte Plattform für Geschäftsreisemanagement Sie bei unvorhergesehenen Planänderungen unterstützen und Ihnen Ihre weitere Reiseplanung in solchen Situationen vereinfachen. 

Eine Reisemanagementplattform ist eine Softwarelösung, die alle Aspekte des Buchungsmanagements für Geschäftsreisen unterstützt. Das schließt Buchungen, zentrale Rechnungsstellung, Spesenmanagement, Mehrwertsteuerrückerstattung und eben auch die Verwaltung von Reiseplänen bei Änderungen mit ein.

Ein Beispiel für eine solche Plattform ist TravelPerk, dessen Geschäftsreise-Software von Unternehmen in ganz Europa und weltweit genutzt wird. TravelPerk hilft Ihnen, mit unerwarteten Änderungen aufgrund von Streikmaßnahmen umzugehen – und zwar mit den folgenden Funktionen:

  • Alle Reisenden, die bei TravelPerk buchen, haben Zugang zum TravelCare-Service. Das bedeutet, dass Sie als Reisender sofort benachrichtigt werden, wenn eine Unterbrechung, Verspätung oder Änderung Ihrer Reise vorliegt. Zusammen mit den aktuellen Reisehinweisen erhalten Sie auch einen direkten Link, über den Sie das Kundenbetreuungsteam von TravelPerk für sofortige Hilfe kontaktieren können.
  • Wenn Sie sich dafür entscheiden, das Kundenbetreuungsteam zu kontaktieren, profitieren Sie von einer erstklassigen Reiseunterstützung, die rund um die Uhr per Telefon, Chat oder E-Mail zur Verfügung steht, mit einer angestrebten Reaktionszeit von 15 Sekunden. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass Hilfe verfügbar ist, wenn Sie sie brauchen.
  • Mit FlexiPerk müssen Sie nicht befürchten, Geld zu verlieren, wenn sich Ihre Pläne in letzter Minute ändern. Sie können jeden Flug, jedes Hotel, jedes Auto und jeden Zug buchen und bis zu zwei Stunden vor Ihrer Abreise mit nur einem Klick stornieren und erhalten 80 % Ihres Geldes zurück. 

Durch solche oder ähnliche Funktionen und Service-Leistungen müssen Sie sich auf Geschäftsreise keine Sorgen machen, wenn sich Ihr Flug wegen Streik verspätet oder annulliert wird. Reisemanagement-Plattformen kümmern sich darum, Sie trotzdem so schnell und unkompliziert wie möglich an Ihr Ziel zu bringen. 

Wenn Sie keine spezielle Software für Ihre Geschäftsreiseplanung mit entsprechendem Kundenservice nutzen, sollten Sie sich vorher informieren, an wen Sie sich im Fall einer Flugverspätung oder Annullierung wenden müssen – notieren Sie sich Ansprechpartner, zustände Stellen und Kontaktinformationen. So können Sie im Fall der Fälle schnell mit Verantwortlichen in Kontakt treten.

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3. Reiseversicherung buchen

Steht fest, dass eine Geschäftsreise während eines Streiks unumgänglich ist, so kann sich auch der Abschluss einer Reiseversicherung lohnen. Mit einer solchen können Sie sich zwar nicht pauschal gegen „Flugausfall wegen Streik“ versichern, wohl aber gegen einzelne Streikauswirkungen und -folgen, wie etwa eine Verspätung. 

Somit kann eine Reiseversicherung nicht nur für wesentliche Leistungen, wie z. B. medizinische Versorgung nützlich sein, sondern auch für Reiseunterbrechungen, wie etwa verlorenes Gepäck, Flugausfälle oder Verspätungen. Eine Reiserücktrittversicherung beispielsweise kann Sie vor zusätzlichen Umbuchungskosten oder Mehrkosten bei verspäteter Anreise schützen. Hier lohnt es sich, die Leistungen der Versicherungsträger genau zu vergleichen und die versicherten Ereignisse zu prüfen.

4. Fluggastrechte kennen

Wussten Sie, dass Sie in Europa und damit auch in Deutschland Anspruch auf Ersatzleistungen und eine Entschädigung haben, wenn Ihr Flug annulliert wird oder sich verspätet? 

So ist es in der Fluggastrechteverordnung 261/2004 der Europäischen Union festgeschrieben. Diese regelt unter anderem den Anspruch auf verschiedene Betreuungsleistungen sowie das Recht auf Ersatzbeförderung und finanzielle Ausgleichsleistungen bei Flugverspätung oder Annullierung.

Wenn Sie mit einer europäischen Fluggesellschaft (Hauptsitz in Europa) aus einem EU-Land oder aus einem nichteuropäischen Land in ein EU-Land fliegen, und folgende Kriterien zutreffen, können Sie Ihre Fluggastrechte geltend machen:

  • Ihr Flug war um mehr als drei Stunden verspätet. 
  • Ihr Flug wurde innerhalb von zwei Wochen oder kurz vor dem Abflug gestrichen. 
  • Sie haben Ihren Anschlussflug verpasst
  • Ihnen wurde die Beförderung für Ihren Flug verweigert.

In all diesen Fällen muss die Airline für Ihre Versorgung während der Wartezeit am Flughafen aufkommen – die Fluggesellschaft muss Ihnen kostenlos Essen und Getränke zur Verfügung stellen (Betreuungsleistungen). Wenn sich der Flug auf den nächsten Tag verschiebt, so muss Ihnen die Airline auch die Hotelunterbringung und gegebenenfalls den Transport zum und vom Hotel bezahlen. 

Ist Ihr Flug mehr als fünf Stunden verspätet, überbucht, sodass Sie keinen Sitzplatz mehr erhalten haben, oder wurde sogar komplett annulliert, so muss die Airline Sie auf einen Ersatzflug umbuchen – Sie haben also Anspruch auf Ersatzbeförderung

Und auch finanzielle Entschädigungen (Ausgleichszahlungen) sind für die Passagiere in der Fluggastrechteverordnung vorgesehen, diese richten sich nach der Flugstrecke. Bei Kurzstrecken können Fluggäste bei ausreichender Verspätung oder Flugausfall bis zu 250 € und bei Langstrecken bis zu 600 €Entschädigung fordern.

Fluggastrechte bei Streik

Doch gelten all diese Fluggastrechte auch bei Streik? Ja, tatsächlich gelten die meisten dieser Rechte auch bei Streik, denn die Betreuungsleistungen für die am Flughafen gestrandeten Passagiere und das Recht auf Ersatzbeförderung sind zu leisten bzw. zu erfüllen. Dabei ist es egal, ob die Verspätung oder der Flugausfall von der Airline zu verantworten ist oder nicht. Haben Sie einen Flug gebucht, so verpflichtet sich die Fluggesellschaft, Sie als Reisenden ans Ziel zu bringen – und wenn die Airline Ihren Flug dafür umbuchen oder mit der Bahn an einen anderen Flughafen bringen muss. 

Ab einer Verspätung von fünf Stunden haben Fluggäste sogar das Recht, sich ihre Flugtickets erstatten und das Geld auszahlen zu lassen, und das auch bei Streik. In dem Fall muss sich die Fluggesellschaft allerdings nicht darum kümmern, dass die Reisenden an ihr Ziel kommen. 

Ob einem Fluggast letztendlich eine Entschädigung zusteht, hängt aber davon ab, ob es sich bei dem Streik um einen „außergewöhnlichen Umstand“ oder ein „beherrschbares Ereignis“ handelt. Ersteres ist der Fall, wenn die Airline den Streik nicht beeinflussen kann, etwa wenn Fluglotsen oder das Bodenpersonal streiken. Letzteres ist der Fall, wenn die Airline intern bestreikt wird, etwa vom Bordpersonal oder von den Piloten. Erweist sich ein Streik als beherrschbares Ereignis, so können Passagiere unter Umständen auch bei Streik eine finanzielle Entschädigung geltend machen. Eine Prüfung des Einzelfalls kann sich also durchaus lohnen. 

Tipp: Sie können Ihre Fluggastrechte auch bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. Sie sollten aber in jedem Fall sämtliche Belege und Rechnungen über Zusatzkosten, die Ihnen im Rahmen der Verspätung oder des Flugausfalls entstanden sind, aufbewahren (Essen, Getränke, Hotel, Mehrkosten bei der Flugumbuchung etc.). Verweigerte Betreuungsleistungen am Flughafen können nämlich bei den Airlines auch nachträglich geltend gemacht werden. 

Reisen Sie flexibel und entspannt trotz Streiks

Wenn Sie feststellen, dass Streiks zu einem Zeitpunkt stattfinden, an dem Sie eine Geschäftsreise geplant haben, besteht kein Grund zur Panik. Mit unseren vier Tipps bereiten Sie sich bestmöglich auf Ihre Reise vor und vermeiden nach Möglichkeit, dass Sie am Flughafen festsitzen oder Ihre Reise absagen müssen. 

Halten Sie sich mit aktuellen Informationen auf dem Laufenden, sichern Sie sich bei Reisen umfassend ab und kennen Sie Ihre Fluggastrechte. Ein spezielles Software-Tool für Geschäftsreisen kann Ihnen zusätzliche Sicherheit bieten und Ihnen dabei helfen, unerwünschte Ereignisse zu vermeiden und unerwartete Änderungen mit minimalem Aufwand zu bewältigen. So haben Sie stets die Gewissheit, dass Sie in guten Händen sind und die Unterstützung erhalten, die Sie für das Management von Streiks und Reiseänderungen auf Ihren Geschäftsreisen benötigen.

Erfahren Sie hier mehr darüber, was Sie bei der Auswahl Ihres Reisebuchungssystems beachten sollten.

FAQ – Häufige Fragen zum Flugausfall wegen Streik

Gilt ein Streik als „außergewöhnlicher Umstand“?

Tatsächlich ist es von Fall zu Fall unterschiedlich, ob und wann ein Streik als „außergewöhnlicher“ oder „beherrschbarer“ Umstand gewertet wird. 

Bleiben wir beim Beispiel Flugausfall wegen Streik: Liegt der Streikgrund bei der Airline selbst, etwa wenn das Bordpersonal oder die Piloten streiken, so gilt das laut Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs als beherrschbares Ereignis. Liegt der Streikgrund aber nicht bei der Airline, sondern etwa beim Bodenpersonal, den Fluglotsen oder dem Sicherheitspersonal am Flughafen, so gilt es als „außergewöhnlicher Umstand“, und die Airline muss unter Umständen keine Ausgleichsleistungen (finanzielle Entschädigung) an die Passagiere zahlen.

Was mache ich, wenn mein Flug gestrichen wird?

Wenn Ihr Flug annulliert wird, sollten Sie sich zuallererst an die Verantwortlichen wenden – bei einem selbst gebuchten Flug ist das die Airline, bei einer Pauschalreise der Reiseveranstalter. Airline oder Reiseveranstalter sind dann in der Pflicht, Ihnen eine Ersatzbeförderung zu organisieren. 

Sie sollten jedoch davon absehen, Transportmittel auf eigene Kosten zu buchen, denn eine Kostenübernahme durch die Verantwortlichen ist nicht garantiert.

Was passiert, wenn ein Flug wegen Streik ausfällt?

Fällt Ihr Flug wegen Streik aus und Sie stranden am Flughafen, so haben Sie ein Recht auf Ersatzbeförderung, d. h. die Airline muss Sie auf einen anderen Ersatzflug umbuchen. Entstehen hier längere Wartezeiten, so ist die Airline ebenfalls verpflichtet, Ihnen kostenlose Betreuungsleistungen (Essen, Getränke, Telefonate) anzubieten. 

Alternativ können Sie auch vom Vertrag mit der Fluggesellschaft zurücktreten und das Geld für Ihr Ticket zurückverlangen – dann ist die Fluggesellschaft aber auch nicht mehr für Ihre Beförderung zuständig.

Wann steht mir eine Entschädigung bei Flugstreik zu?

Eine Entschädigung im Sinne einer finanziellen Ausgleichszahlung steht Fluggästen bei Streik nur dann zu, wenn es sich bei der Streikmaßnahme um ein beherrschbares Ereignis für die Airline handelt – wenn also zum Beispiel unternehmensintern gestreikt wird (z. B. Piloten). Dann sind Ausgleichszahlungen bis zu 600 € pro Person möglich.

Handelt es sich allerdings um einen außergewöhnlichen Umstand, etwa wenn Boden- oder Sicherheitspersonal streikt, so müssen die Fluggesellschaften keine Entschädigung leisten. 

Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, können Sie bei Ihrem Reiseveranstalter eine Preisminderung auf den Reisepreis erwirken, etwa aufgrund einer verspäteten Anreise.

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